Neue EU-Regelung

Viele Autofahrer haben es in der Vergangenheit getan: Im Ausland die Straßenverkehrsordnung ignoriert, Knöllchen bekommen – doch sie haben dann auch darauf gesetzt, dass die Nachverfolgung durch die Polizei an den Grenzen des Landes stoppten. Solche Verfolgungsprobleme von Verkehrssündern sind nun passé. Denn die EU hat eine neue Regelung eingeführt, um Behörden die Nachverfolgung auch über die Ländergrenzen hinweg zu vereinfachen.

Datenaustausch unter den Ländern auch bei Polizeikontrolle

Ob geblitzt oder bei Rot über die Ampel: Täter im Straßenverkehr werden künftig einfacher verfolgt werden können, da sich die EU-Staaten auf eine gemeinsame Datenbank verständigt haben. Auf diese Weise können Delikte bei der Polizeikontrolle auch über die Ländergrenzen hinweg noch einsehbar sein. Was bisher einen zu großen behördlichen Aufwand mit sich führte, wird nun zur Routine werden. Das bedeutet folglich, dass Bußgeld künftig schneller und auch häufiger ausgestellt werden kann – auch vom einen in das andere Land.

Allerdings gibt es auch Grenzen bei der Nachverfolgung. Die neue Datenbank soll nur für folgende Delikte Verwendung finden: Tempoverstoß, Farten ohne Gurt oder Helm, Überfahren roter Ampeln, Alkohol, Drogen oder Handy am Steuer, Befahren gesperrter Fahrstreifen. In den genannten Fällen dürfen auch ausländische Behörden Daten deutscher Autofahrer anfordern.

Woher kommen die Daten und wie werden sie verwendet?

Das europäische Fahrzeug- und Führerscheininformationssystem Eucaris übermittelt die Daten. Der Name steht für European Car and Driving Licence Information System. In Deutschland wird diese Datenbank über das Kraftfahrt-Bundesamt gepflegt. Wenn eine ausländische Behörde hier nun Daten anfordert, so kann die Behörde ein sogenanntes Informationsschreiben verschicken, das ebenfalls die Geldbuße einfordert und auf deutsch verfasst ist.

Allerdings dürfen die Daten nur von EU-Mitgliedsstaaten genutzt werden. Ebenfalls kann einem Fahrer für ein Delikt im Ausland nicht der Führerschein abgenommen werden. Ebenso bekommt der Verkehrssünder auch keine Punkte in Flensburg. Jedoch kann bei erheblicher Tatumstände Fahrverbot im jeweiligen Land gegeben werden. Einspruch darf man allerdings jederzeit einreichen gegen einen solchen Bescheid. Wer sich jedoch weigert, das Geld zu zahlen und keinen Einspruch einlegt, der kann damit rechnen, dass sich das Bundesamt für Justiz in den Fall als zuständige Behörde einshaltet und die Umstände prüft und ggf. vollstreckt.

 

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Autoankauf Gabriel