Unfallwagen gehören auch zum Autoankauf

Pannen gibt es immer – Unfallwagen gehören auch zum Autoankauf

Es mag erschreckend sein, aber der ADAC bestätigt es: Laut Statistiken muss ein Autofahrer einmal in zehn Jahren mit einer Reifenpanne rechnen. Das bedeutet, man kommt schnell in eine Panne, auch ohne dass Fremdverschulden dabei eine Rolle spielen muss. Eine Reifenpanne kann natürlich glimpflich ausgehen – muss sie aber nicht. Wer Pech hat, gerät auch bei einer Panne am Reifen von der Straße und gegen die Leitplanke und schnell wird aus einem Auto ein Unfallwagen.

Unfallwagen – keine Besonderheit beim Autoankauf

Der Autoankauf von Autoankauf Gabriel macht keinen Umweg um den Unfallwagen. Wir kaufen auch Ihre Unfallwagen mit Motorschaden. Uns macht es nichts, wenn auch etwas Lack ab ist. Denn die Pannenstatistik verrät: Unfallwagen sind nicht so selten.

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Wie finde ich einen Auto Ankauf-Händler?

Laut dem Kraftfahrt-Bundesamt gab es im Jahr 2011 knapp drei Million Neuwagen-Zulassungen. Für ein Land mit ein paar 80 Millionen Einwohnern ist das eine Menge. Aber was macht man, wenn man sich einen Neuwagen kaufen möchte, aber nicht weiß, was mit dem alten Auto passieren soll?

Anfrage über Visitenkarten

Meistens hilft hier ein Autoankauf. Die Händler, die einen Auto Ankauf machen, findet man auf verschiedene Arten. Manchmal ist es so, dass man von Händlern, die einen Autoankauf machen wollen, eine Visitenkarte in der Fensterscheibe hat. Diese Art von Autoankauf ist für den Verkäufer die einfachste. Hier hat man alle Daten vom Händler, der an einem Auto Ankauf interessiert ist, auf einen Blick! Nach einer telefonischen Rücksprache kommt der Händler, dann meistens zu Ihnen, schaut sich den Wagen noch einmal an und macht Ihnen dann sein Angebot. Diese Art von Händlern, die ihr altes Auto kaufen wollen, findet man Überall in Deutschland. Meistens nennen Sie sich Autoankauf Berlin ,oder Autoankauf Halle, je nachdem, wo der Händler ansässig ist.

Händler-Anfrage in der Stadt

Eine weitere Möglichkeit, für einen Auto Ankauf ist es, wenn man die Einzelnen Händler in seiner Stadt abklappert. Der Autoankauf Halle ist ein zum Beispiel ein umworbener Markt. Sie sollten, wenn Sie ihr Auto in Halle verkaufen wollen, beim Autoankauf Halle, auf professionelle Händler setzten. Neben dem sachlichen Hintergrund sollten die Mitarbeiter eine hohe soziale Kompetenz beweisen, die selbstverständlich bei einem Auto Ankauf nicht fehlen darf. Der Händler sollte sich bei einem Auto Ankauf ausreichend Zeit nehmen für seine Kunden und auf dessen Wünsche und Bedürfnisse eingehen. Der Autoankauf Halle ist ein großer, umworbener Markt und Sie sollten vorher schauen, am besten in einem intensiven Gespräch, ob dieser Händler auch Ihr persönlicher Händler für einen Autoankauf ist.

Zeitungsanzeigen lesen

Wenn Sie allerdings noch keine Visitenkarte von einem Händler an Ihrem Auto hatten und keine Zeit finden, die einzelnen Händler abzuklappern, gibt es noch eine weitere Variante. Schauen Sie in den aktuellen Tageszeitungen unter der Rubrik Auto ankaufen nach. Hier finden Sie meistens eine Vielzahl an Händler-Angeboten, die Ihr altes Fahrzeug sehr gerne ankaufen würden. Diese Händler sollten Sie dann auch sofort, nachdem Sie die Anzeige gelesen haben, anrufen. Die Händler wissen, dass Sie eine Anzeige geschaltet haben und sind daher auf Anrufe an Sams- und Sonntagen vorbereitet. Leider ist die Anfrage bzw. Nachfrage aber häufig so groß, dass viele Anrufe beim Händler eingehen. Daher ist es ratsam, den Verkäufer so früh wie möglich anzurufen.

Autohändler im Internet finden

Wenn Sie Internet haben, können Sie auch einfach über eine Suchmaschine nach einem Autohändler suchen. Dafür kombinieren Sie einfach das Schlagwort „Autoankauf“ mit ihrer „Stadt“. Sie Suchmaschine wird Ihnen alle Händler in der näheren Umgebung mit den passenden Kontaktdaten nennen.

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Export eines Kraftfahrzeugs durch Privatpersonen

Um ein in der EG gekauftes Kfz zum privaten
Gebrauch in ein Nicht-EG-Land
auszuführen, müssen folgende
Zollformalitäten beachtet werden:
Eine Zollanmeldung (Ausfuhranmeldung) ist
in jedem Fall erforderlich. Diese kann direkt
an der ausführenden Grenzzollstelle abgegeben werden (Formular 0733). Bei Fahrzeugen
mit einem Wert bis 1.000 Euro reicht allerdings eine mündliche Anmeldung aus.
Der internationale Zulassungsschein ist notwendig, wenn die Ausfuhr des Kfz zollamtlich
bestätigt werden soll, z. B. aus umsatzsteuerlichen Gründen. Denken Sie in diesem Fall
auch an den Kaufvertrag bzw. die Rechnung des Verkäufers aus der EG. Das benötigte
Ausfuhrkennzeichen ist ebenfalls für die zollamtliche Bestätigung der Ausfuhr notwendig.
Beides erhalten Sie bei Ihrer Kraftfahrzeugzulassungsstelle. Fahrzeuge mit einem roten
oder einem Kurzkennzeichen können zwar zur Ausfuhr abgefertigt, aber nicht für
Umsatzsteuerzwecke zollamtlich bestätigt werden.
Benötigte Unterlagen zum Fahrzeug-Export
Um ein Ausfuhrkennzeichen bei der Kraftfahrzeugzulassungsstelle zu beantragen, müssen
folgende Dokumente vorliegen:
Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
Abmeldebescheinigung, falls das Kfz vor dem 01.10.2005 abgemeldet wurde
Ausfuhr-Versicherungsbestätigung
TÜV-Prüfbericht
Kennzeichen (werden von der Zulassungsstelle zugeteilt)
Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung des
Einwohnermeldeamtes) der zu vertretenden Person sowie des Bevollmächtigten
Fahrzeug ist vorzuführen (Alternative: max. 3 Tage alte TÜV-Bestätigung über
die Fahrgestellnummer)
Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
Bei Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern oder
des Vormundes, Ausweisdokumente des Minderjährigen und der Eltern bzw. des
Vormundes.

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Machen Sie Ihren Wagen für den Frühling fit.

Die große Wäsche

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Was jedes Auto in jetzt ganz dringend benötigt, ist eine ordentliche Wäsche. Der lange Winter hat für viel Dreck gesorgt, nicht nur der frischen Optik wegen sollte dieser jetzt runter.
Denn vor allem das Streusalz greift den Wagen an und sollte entfernt werden. Deshalb sollten Sie, auch wenn Sie sonst sparsam mit der Autowäsche sind, auf die Unterbodenwäsche und Wachs nicht verzichten.

Autowäsche, diesmal auf dem Waschplatz einer Waschanlage oder Tankstelle.
Aber fahren Sie in die Waschanlage, am Straßenrand oder in der Garageneinfahrt ist das Autowaschen wegen des Grundwasserschutzes häufig verboten.

Wenn Sie selbst Hand anlegen: Nicht mit dem Dampfstrahler auf die Reifenflanken sprühen, diese können sonst zerstört werden. Seien Sie auch bei der Unterbodenwäsche vorsichtig, damit der Strahler nicht den Unterbodenschutz angreift.

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Mehr als nur Frostschutz !

Ein richtig kalter Winter ist nicht in Sicht? Den Frostschutz im Kühler sollte man trotzdem stets im Auge behalten. Denn die Wirkung der farbigen Flüssigkeit ist extrem vielseitig.

Von Andreas Borchmann Ob sich Väterchen Frost dieses Jahr von seiner kalten Seite zeigt, steht in den Sternen. Der letzte eisenharte Winter hat allerdings gezeigt, dass ohne den richtigen Frostschutz gar nichts mehr geht. Denn das bunte Mittel ist nicht einfach mit Alkohol gemixtes Wasser. Es kann mehr als nur Frostschutz: Es ist Rostschutz für Kühler, Wasserpumpe und Kühlkanäle. Kühlmittel stabilisiert die elektrische Leitfähigkeit der Flüssigkeit und verhindert ihr frühzeitiges Sieden. Ein weiteres Plus: Sie vermeidet mineralische Ablagerungen. Weitgehend unbekannt: In altem Kühlerfrostschutz bilden sich oft Bläschen (Kavitation). Platzen diese, können die Explosionen die Metallwände im Kühler durchbrechen, Kunststoffflügel von Wasserpumpen zerstören. Deshalb empfehlen Automechaniker, die Kühlflüssigkeit alle drei Jahre zu wechseln. Auch wenn in einigen Bedienungsanleitungen anderslautende Empfehlungen zu finden sind.

In einem Punkt sind sich alle einig – das Kühlmittel muss regelmäßig kontrolliert werden: Füllstand einmal im Monat, Frostschutz zweimal im Jahr. Geprüft wird bei kaltem, abgestelltem Motor, den Füllstand lesen Sie am Ausgleichbehälter im Motorraum ab. Er sollte immer zwischen den Markierungen Minimum und Maximum stehen. Fällt der Stand unter Min, sollten Sie unbedingt nachfüllen. Wichtig: Niemals das Kühlsystem öffnen, solange der Motor warm ist. Die unter Druck stehende, heiße Flüssigkeit kann herausschießen und Gesicht wie Hände verbrühen!

Nicht irgendein Kühlmittel einfüllen, nur vom Hersteller vorgeschriebene (siehe Bedienungsanleitung). Mit dem falschen Frostschutz an Bord oder einem Mix aus verschiedenen können die winzigen Kühlkanäle verstopfen. Ist das richtige Kühlmittel nicht vorhanden, besser nur Wasser nachfüllen. Lassen Sie sich nicht verwirren, wenn die Bedienungsanleitung entmineralisiertes Wasser empfiehlt. Leitungswasser tut es auch. Wer sichergehen will, nimmt destilliertes Wasser von der Tankstelle. Jetzt die Frostschutzkonzentration mit Hilfe einer Prüfspindel feststellen. Sie sollte bei minus 20 bis minus 30 Grad liegen.
So entsorgen Sie altes Kühlmittel umweltverträglich
Kühlmittel sind hochgiftige Flüssigkeiten. Sie werden wie Sondermüll behandelt und dürfen nicht ins Grundwasser gelangen oder einfach in den Ausguss gegossen werden. Beim Wechseln das Kühlmittel immer in einem wiederverschließbaren Behälter auffangen, diesen in eine Kfz-Werkstatt oder eine örtliche Annahmestelle bringen.
So mixen Sie richtig
bis -20° Cbis -30° C
KühlwassermengeFrostschutzWasserFrostschutzWasser
5 Liter1,7 Liter3,3 Liter2,2 Liter2,8 Liter
6 Liter2,1 Liter3,9 Liter2,7 Liter3,3 Liter
7 Liter2,4 Liter4,6 Liter3,1 Liter3,9 Liter
8 Liter2,8 Liter5,2 Liter3,6 Liter4,4 Liter
9 Liter3,1 Liter5,9 Liter4,0 Liter5,0 Liter
10 Liter3,4 Liter6,6 Liter4,4 Liter5,6 Liter

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Tipps für „nach dem Unfall“

Die meisten Verkehrsteilnehmer sind nach einem Verkehrsunfall verunsichert, was ist zu tun?
Zunächst ist die Unfallstelle unbedingt abzusichern um Folgeunfälle zu vermeiden. In einfachen F ällen, bei denen keine Zweifel an der Schuldfrage bestehen, kann ein Austausch der Personen- und Versicherungsdaten genügen. Bei größeren Sachschäden, bei Unklarheiten bezüglich der Schuld und besonders bei Personenschäden ist die Polizei zu verständigen. Von großer Bedeutung können Zeugen sein, deshalb möglichst alle Zeugen notieren. Bei dieser Gelegenheit sei auch darauf hingewiesen, dass lebensrettende Sofortmaßnahmen im Lauf der Zeit in Vergessenheit geraten, ein Wiederholungskurs kann Leben retten.

Welche Maßnahmen sind für eine rasche Regulierung des entstandenen Sachschadens erforderlich?
Als schuldlos Geschädigter besteht das Recht auf freie Wahl des Sachverständigen zur Beweissicherung gegenüber dem Schädiger und zur Beurteilung der Schadenshöhe. Es empfiehlt sich einen unabhängigen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens zu betrauen, da er an
keine der beteiligten Parteien gebunden ist. Bei selbst verursachten Schäden ist zu prüfen, ob eine Kaskoversicherung besteht. In diesem Fall ist bei der Meldung des Schadens bei der Versicherung abzuklären, ob für den Kaskoschadensfall selbst ein Gutachten in Auftrag gegeben werden soll.

Wer trägt die Kosten für das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen?
Im Haftpflichtfall hat der Geschädigte gegenüber dem Schädiger den Anspruch auf die Erstattung der Sachverständigenkosten. Die Dienste eines unabhängigen Sachverständigen sind somit für den schuldlos Geschädigten kostenlos.

Hat der Geschädigte während der Reparatur seines Fahrzeugs Anspruch auf einen Mietwagen oder eine Entschädigung für den Nutzungsausfall?
Der schuldlos Geschädigte hat generell Anspruch auf einen Mietwagen für die Dauer der Instandsetzung oder Ersatzbeschaffung, wenn bestimmte
Voraussetzungen erfüllt werden. Seriöse Autovermietungen oder ein Rechtsanwalt können hierzu die erforderlichen Auskünfte erteilen. Falls während des Ausfalls des eigenen Fahrzeugs kein Mietwagen gewünscht wird, besteht Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung, deren Höhe auf Wunsch im Schadensgutachten angewiesen werden kann.

Kann der Geschädigte anstelle der Reparatur auch einen finanziellen Ersatz für den erlittenen Schaden beanspruchen?
Prinzipiell besteht der Anspruch, den Unfallschaden auf der Basis eines Sachverständigengutachtens abzurechnen. Die Höhe der Entschädigung wird
durch die im Gutachten ermittelten voraussichtlichen Instandsetzungskosten beziffert.

Muss eine von der regulierenden Versicherung veranlasste Schadenschätzung vom Geschädigten akzeptiert werden?
Der Geschädigte hat auch in diesem Fall das Recht, einen Sachverständigen seines Vertrauens mit der Erstellung eines Schadensgutachtens zu beauftragen. Dieser Fall kommt in der Regel aber nicht allzu häufig vor, da kritische und informierte Verkehrsteilnehmer meist selbst die Initiative ergreifen, bevor die regulierende Versicherung die Höhe der zu leistenden Entschädigung selbst beziffert. Weniger Informierte finden leider auch nach einem vermeintlich zu niedrigen Schadensersatz nicht den Weg zu einem unabhängigen Sachverständigen oder zu einem Rechtsanwalt, der sie über die Möglichkeiten aufklären könnte.

Die bei vielen Betroffenen vorhandene Unsicherheit ist also auf eine mangelhafte Kenntnis der umfangreichen Thematik zurückzuführen?
Das ist mit Sicherheit so. Aus statistischen Untersuchungen ist bekannt, dass die Häufigkeit, in einen Verkehrsunfall verwickelt zu sein, so gering ist, dass es
verständlich ist, wenn der Betroffene seine Rechte und Pflichten nicht kennt. Aus
diesem Grund sieht die geltende Rechtsprechung es vor, dass sich der schuldlos Geschädigte bei der Abwicklung seiner Ansprüche durch einen Anwalt beraten und vertreten lassen kann. Die Kosten gehen in diesem Fall zu Lasten des Schädigers bzw. dessen Versicherung. Das wäre mit Sicherheit nicht so, wenn die Schadenregulierung so einfach wäre, wie sie seitens der Verscherungen gern dargestellt wird.

Um bei der Abwicklung der Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall keine Fehler zu machen, scheint eine Rechtsberatung somit unumgänglich?
Diese Aussage ist so sicherlich nicht richtig. Wer sich regelmäßig durch die Veröffentlichungen in der Tages- und Fachpresse informiert, kann sich sehr wohl in ausreichendem Maße mit der Regulierung seiner Ansprüche befassen. Für denjenigen der sich nicht genügend informiert fühlt oder nicht die erforderliche Zeit aufbringen kann, stellt die Regulierung eines Schadenfalls durch einen Rechtsanwalt die bessere Variante dar, zumal für den schuldlos Geschädigten hier keine Kosten entstehen. Bei der Instandsetzung des Fahrzeugs in einem seriösen Fachbetrieb kann die Abrechnung u.U. auch direkt mit der regulierenden Versicherung erfolgen, man sollte aber auch in diesem Fall eine gewisse Eigeninitiative entwickeln und z.B. von der Möglichkeit über Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen Gebrauch machen, da sonst leicht Nachtelle für den Betroffenen entstehen können.

In den Medien wurde in letzter Zeit über erhebliche Qualitätsunterschiede bei den geprüften Gutachtern berichtet. Woran erkennt der Geschädigte ein kompetentes Sachverständigen-Büro?
Dies ist ein ähnlich schwieriges Thema wie die Wahl eines guten Arztes. Der Betroffene muss Vertrauen haben, Glücklicherweise gibt es in unserem Raum keine sog. „Schwarzen Schafe“. Wenn der in Frage kommende Sachverständige einem Berufsverband oder einer Überwachungsorganisation angehört, kann man
davon ausgehen, dass er von einer Industrie- und Handelskammer oder vor dem Verkehrsministerium seine Befähigung in einer Prüfung nachgewiesen hat. Der betroffene Verehrsteilnehmer sollte sich nicht scheuen, nach einem Qualifika-
tionsnachweis zu fragen. Solche Fakten bürgen für Kompetenz und Seriosität.

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Tipps zur Unfallversicherung

Vereinbaren Sie unbedingt eine hohe Progression. Dadurch verbessern sich die Leistungen vor allem bei schweren Unfällen. Diese Absicherung ist vor allem wichtig, wenn ein Haus behindertengerecht umgebaut werden muss.
Es ist zu empfehlen, eine Unfallrente einzuschließen. Die Unfallversicherung ersetzt jedoch nicht die Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet auch dann, wenn Sie durch Krankheit berufsunfähig werden. Nicht so die Unfallversicherung.
Wählen Sie bei einer Unfallversicherung eine dynamische Anpassung. Dadurch umgehen Sie das Risiko einer Unterversicherung als Folge einer inflationären Entwicklung während der Vertragslaufzeit.
Die Unfallversicherung leistet weltweit 24 Stunden am Tag. Beachten Sie jedoch die Ausnahmen: Die meisten Unfallversicherungen leisten nicht bei Extrem-Sportarten wie Tiefseetauchen oder Fallschirmspringen. Auch gefährliche Hobbys wie Segelfliegen müssen in einer separaten Unfallversicherung abgeschlossen werden.
Nach einem Unfall sollten Sie sofort Ihre Versicherung kontaktieren. Sollten Sie nach einem Jahr immer noch dauerhaft gesundheitlich geschädigt sein, stehen Ihnen Invaliditätsleistungen aus der Unfallversicherung zu.
Berücksichtigen Sie jedoch, dass Sie bei vielen Versicherern nur drei Monate Zeit haben, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.

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Reifen für den Winter organisieren.

Ist man auf der Suche nach Reifen für den Winter, dann sollte man darauf achten, dass man welche mit sehr guter Qualität besorgt. Im Frühjahr und im Sommer bieten viele Reifenhändler die Reifen für den Winter sehr günstig an. Man sollte diese Zeit nutzen und nicht bis zum Winter warten, wenn man Winterreifen für das Auto benötigt. Im Winter ist die Nachfrage sehr groß und da kann es dann ganz schnell passieren, dass man keine passenden Reifen für den Winter finden kann, weil diese überall ausverkauft sind.

Es gibt viele verschiedene Marken, für die man sich entscheiden kann. Ist man sich nicht so sicher, für welche Marke man sich entscheiden soll, dann kann man sich im Internet auf einer Seite eines Fachbetriebs erkundigen. Dort werden meist auch die Meinungen anderer Kunden veröffentlicht. Das kann einem bei der Wahl der passenden Reifen für den Winter helfen.

Seit Mai 2006 müssen alle Autofahrer dafür sorgen, dass sie bei einem Wintereinbruch eine geeignete Bereifung angebracht haben. Fährt man trotz Schnees noch mit den Sommerreifen herum, dann kann man zu einem Bußgeld verdonnert werden. Schafft man es nicht mit diesen Reifen einen Berg hochzufahren und behindert dadurch alle anderen Verkehrsteilnehmer, dann kann es sogar passieren, dass man neben einer Geldstrafe auch noch einen Punkt in Flensburg aufgebrummt bekommt.

Fachleute empfehlen die Reifen für den Winter gegen Neue auszutauschen, wenn das Profil unter 4 mm misst. Man möchte sich und andere nicht in Gefahr bringen. Fehlt zu viel Profil, dann kann eine Bremsung zu einem schwerwiegenden Unfall führen. Es lohnt sich also schon jetzt sich Gedanken darüber zu machen, ob man neue Reifen für den Winter braucht oder nicht.

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