Alle Infos zur blauen Plakette

Alle Infos zur blauen Plakette

Die Pläne der Bundesregierung zur Überwachung von Fahrverboten stoßen im Bundestag auf breite Ablehnung. Alle Infos zu Fahrverboten und zur blauen Plakette!

Die von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen zur Überwachung von Diesel-Fahrverboten stoßen im Bundestag auf massive Ablehnung. Trotz Nachbesserungen am ursprünglichen Gesetzentwurf äußerten sämtliche Oppositionsfraktionen bei der ersten Lesung am 17. Januar 2019 datenschutzschutzrechtliche Bedenken. Die massenhafte Überwachung von Autofahrern wegen einer Ordnungswidrigkeit sei völlig unverhältnismäßig, kritisierte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Oliver Luksic. Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) will in Fahrverbotszonen Nummernschilder automatisch erfassen. Auch Bilder des Fahrzeugs und des Fahrers sind vorgesehen. Anders als ursprünglich geplant, sollen die Daten aber nur für maximal zwei Wochen und nicht für sechs Monate gespeichert werden. Trotzdem hält die Kritik unvermindert an. Der nachgebesserte Gesetzentwurf sei nur „ein bisschen weniger schlecht als der erste Versuch“, sagte der Grünen-Obmann im Verkehrsausschuss, Stefan Gelbhaar. Ebenso wie Ingrid Remmers von der Linken warb er stattdessen für die Einführung einer blauen Plakette. Der AfD-Abgeordnete Dirk Spaniel wandte sich grundsätzlich gegen Fahrverbote. Dadurch würden Zigtausende Bürger mit ihren Autos aus den Städten ausgesperrt.

Weitere Einzelheiten, wo genau Fahrverbote kommen oder kommen könnten, finden Sie hier, weiter unten in diesem Artikel oder in der Bildergalerie.

➤ Fahrverbote als letztes Mittel
➤ Klage der EU gegen Deutschland
➤ Befürworter der blauen Plakette
➤ Umwelthilfe verklagt Städte
➤ Klimabilanz 2017
➤ Blaue Plakette: Fragen und Antworten 

BVerwG: Fahrverbote als letztes Mittel erlaubt

Das BVerwG hatte am 27. Februar 2018 exemplarisch an den Fällen Stuttgart und Düsseldorf entschieden, dass Dieselfahrverbote in Städten als letztes Mittel zur Luftreinhaltung möglich sind. In der Urteilsbegründung hieß es, Verbote könnten von den Kommunen auch ohne bundesweite Verbotsschilder an besonders von Stickoxiden belasteten Straßen verhängt werden. Die Fahrverbote könnten für alle Fahrzeuge der Schadstoffklassen unterhalb der neuesten Stufe Euro 6 gelten und auf einzelnen Straßen verhängt werden. Sie müssten so kurz wie möglich gelten, das letzte Mittel und verhältnismäßig sein. Mithin müsse die nähere Ausgestaltung des in Betracht zu ziehenden Verkehrsverbots angemessen und für die vom Verbot Betroffenen zumutbar sein. Verbote an einzelnen Straßen oder für gesamte Umweltzonen oder Innenstädte seien zu unterscheiden. Zonale Einschränkungen dürfte so nur für ältere Diesel bis Euro 4 gelten. Für Euro-5-Diesel und noch neuere Motoren kämen Verbote nicht vor September 2019 in Betracht.

Klage der EU-Kommission gegen Deutschland

Zurzeit läuft eine Klage der EU-Kommission gegen Deutschland wegen der dreckigen Luft in Innenstädten. Die Klage liegt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH). Zudem ermahnte die EU-Kommission die Bundesrepublik und andere Länder erneut wegen der zu zögerlichen Reaktion auf den Dieselskandal bei Volkswagen. Grund für die Klage ist das Reißen der vereinbarten Grenzwerte für die Luftqualität. Auch habe Deutschland keine geeigneten Maßnahmen ergriffen, um die Zeiträume, in denen die Grenzwerte überschritten werden, so kurz wie möglich zu halten, teilte die Kommission im Mai 2018 mit. Neben Deutschland wurden Frankreich, Ungarn, Italien, Rumänien und das Vereinigte Königreich verklagt. Deutschland hatte auf das von der EU-Kommission 2015 angestrengte Verfahren 2017 mit dem „Sofortprogramm für saubere Luft“ reagiert, die Autoindustrie versprach Softwareupdates für Dieselautos, um die Emissionen um 25 bis 30 Prozent zu drücken. Das alles reicht der EU-Kommission aber nicht, angesichts von bis zu 400.000 vorzeitigen Todesfällen pro Jahr in Europa wegen zu vieler Schadstoffe in der Luft. Bis zu einem möglichen Urteil und einer Millionenstrafe für Deutschland ist es aber noch weit, ein Verfahren könnte Jahre dauern. Doch der politische Druck auf die Bundesregierung für weitere Luftreinhaltemaßnahmen wächst – und damit die Gefahr von Fahrverboten in deutschen Städten. 

Umweltschützer für die blaue Plakette

Kommunen und Umweltschützer fordern weiterhin eine bundesweit einheitliche Plakette, mit der saubere Diesel-Autos von Fahrverboten ausgenommen werden könnten. Greenpeace-Verkehrsexperte Benjamin Stephan sagte: „Die blaue Plakette wäre der dringend nötige Anstoß, damit Kommunen das Angebot an Bussen, Bahnen und Radwegen schnell und konsequent ausbauen.“ Sollten die Verkehrsminister die Plakette weiter verhindern, blockierten sie die dringend nötige Verkehrswende der Städte weg vom Verbrennungsmotor.

Deutsche Umwelthilfe verklagt 30 Städte

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat inzwischen 30 Klagen für Fahrverbote in Städten wegen nicht eingehaltener EU-Grenzwerte für saubere Luft eingereicht. Weitere werden vorbereitet. Die Einhaltung der Grenzwerte sei „nur möglich durch eine rasche Umsetzung kurzfristig wirksamer Maßnahmen wie Fahrverbote für schmutzige Diesel-Fahrzeuge“, hieß es in einer Mitteilung. Die jüngste Klage vom 16. November 2018 richtet sich gegen das Land Baden-Württemberg und bezieht sich auf Freiburg im Breisgau.

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